Stuttgart

Herzlich willkommen

Immer wenn Menschen handeln, passieren trotz aller Sorgfalt auch Fehler, auch am Bau. Aus einem Baufehler wird ein Baumangel. Aus einem Baumangel wird ein Bauschaden. Hier ist unser Expertenwissen gefragt.


Unser Angebot richtet sich an Sie als Architekt oder Handwerker, als öffentlicher oder privater Bauherr, als Bauträger oder privater oder gewerblicher Immobilienkäufer. Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Schadenprävention, der Schadendokumentation, der Aufklärung der Schadenursache und der Mangelbeseitigung und ihrer Kosten.


Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden stehen wir für höchste technische Qualifikation, Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Gewissenhaftigkeit. Als freie Architekten mit langjähriger Berufspraxis bringen wir auch in schwierigen Fällen das richtige Fingerspitzengefühl für eine gestaltungsgerechte Problemlösung.

Unsere Leistungen

- Wir sind von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden -

Gerichtsgutachten

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind wir regelmäßig für Gerichte aller Instanzen im gesamten Südwesten und rund um Potsdam und Berlin tätig.

Privatgutachten

Privatgutachten dienen der Schadendokumentation, der Aufklärung der Schadenursache und der Mangelbeseitigung und ihrer Kosten. Mit einem Privatgutachten können Sie z.B. Mangelbeseitigungsansprüche gegenüber Vertragspartnern wirksam begründen. Mit unseren sorgfältigen und neutralen Privatgutachten lassen sich nicht selten aufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Baubegleitende Qualitätssicherung

Dieses Angebot richtet sich sowohl an Bauschaffende als auch an Endkunden. Zahlreiche Bauträgergesellschaften und anspruchsvolle Immobilienkäufer vertrauen in unsere langjährige Erfahrung mit typischen Planungs- und Baufehlern und deren Prävention und Behebung. Unsere Aktivitäten reichen von der Durchsicht von Planungen und Verkaufsbeschreibungen bis hin zu Baustellenbesuchen und Teilnahmen an Baubesprechungen.

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen mehreren Parteien, die Tatsachenfeststellungen des Sachverständigen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Parteien verbindlich anzuerkennen. Dieses Verfahren dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Der Erfolg des Verfahrens beruht auf dem gemeinsamen Vertrauen der Parteien in die Neutralität und Gewissenhaftigkeit des Schiedsgutachters. Anders als bei der Mediation muss die gegenseitige verbindliche Anerkenntnis der Schiedsgutachterentscheidung im Vorhinein erklärt werden. Die Streitbeilegung per Schiedsgutachten ist in der Regel schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. Es eignet sich hervorragend zur Beilegung von bautechnischen Streitigkeiten.

Beweissicherungen

Beweissicherungen sind vorsorgliche Tatsachenfeststellungen des Sachverständigen über einen Zustand eines Bauwerks zu einem bestimmten Zeitpunkt. Häufig werden wir mit solchen Beweissicherungen beauftragt, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft größere Baumaßnahmen anstehen und mit Schäden an bestehenden Gebäuden gerechnet wird. Nach Abschluss der Baumaßnahmen kann dann von uns in einem Vergleichsgutachten nachgewiesen werden, dass bestimmte Schäden zum Zeitpunkt der vorsorglichen Beweissicherung schon oder noch nicht bestanden.

Abnahmebegleitung

Der Moment der Abnahme einer Bauleistung oder der Übergabe einer Immobilie ist für alle Beteiligten eine emotionale Angelegenheit. Hier der Unternehmer, der sich um eine einwandfreie Ausführung bemüht hat und dort der Besteller mit dem Anspruch auf eine mangelfreie Leistung. Wir moderieren dieses Rechtsgeschäft vor Ort, beantworten technische Fragen und erläutern, ob ein technischer Mangel vorliegt oder nicht. Zusammen mit Sonderfachleuten, z.B. für Schall- oder Brandschutz, Tragwerksplanern und Haustechnikingenieuren können wir auch Wohnungseigentümer-Gemeinschaften bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums umfassend beraten und das Mangelprotokoll führen. Häufig werden wir auch im Nachgang mit der Dokumentation und Erledigungsmeldung der Mangelbeseitigungsmaßnahmen beauftragt.

Unser Team

Christoph Popp

Christoph Popp

Partner

  • Dipl.-Ing Freier Architekt
  • ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Kersten Schagemann

Kersten Schagemann

Partner

  • Dipl.-Ing Freier Architekt
  • ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Sebastian Sage

Sebastian Sage

Freier Mitarbeiter

  • Dipl.-Ing Freier Architekt
  • ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Das Team - achverständige Sage Popp Schagemann

Sebastian Sage

Partner

Dipl.-Ing. Freier Architekt BDA Stadtplaner


Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg Nr. 31000


Eigenes Büro seit 1985, BDA-Mitglied seit 1988, Mediator, von der Industrie- und Handelskammer Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.


Mediator 

Zentrum für Konfliktmanagement Eberhard Karls Universität Tübingen, Wirtschaftsmediator CfM, Commercial Mediation Training Academy of Experts London, Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V., Mediatoren Liste der Deutschen Gesellschaft für Baurecht.

Dozententätigkeit bei Fortbildungseinrichtungen der Architektenkammern


Mitarbeit bei der Akkreditierung von Studiengängen der Architektur und Planung
www.acquin.org


lebt in Stuttgart und Berlin


Mediation im Bau


Sie bauen oder haben gebaut und wollen eine Meinungsverschiedenheit mit einem
Baupartner, Unternehmer oder Auftraggeber zur Lösung bringen.
Mediation und Schiedsgutachten sind Verfahren, die Sie mit dem Baupartner freiwillig vereinbaren.


Sie wollen:

  • Ihre Angelegenheiten selbst regeln und Ihre Interessen wahren.
  • eine Lösung finden, bei der es keine Verlierer gibt.
  • auch in Zukunft miteinander auskommen.
  • Zeit, Kraft, Nerven und Geld sparen.
  • tragfähige Vereinbarungen treffen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind.


Eine Mediation oder ein Schiedsgutachten führt in der Regel schneller und kostengünstiger zu einer tragfähigen Lösung als die Einschaltung der ordentlichen Gerichte. Der Schwerpunkt liegt eher darin, eine Bauablaufstörung schnell zu überwinden oder den materiellen Konflikt schnell aus der Welt zuschaffen. Diese Chance hat das ordentliche Gericht weniger, weil es an eine Vielzahl von Formvorschriften gebunden ist. Was nützt eine formal richtige Lösung, die den Interessen der Parteien nicht gerecht wird?

Der Mediator hilft Ihnen, in einer Verhandlung die Aufgabe selbst zu lösen. Um die Chancen der Mediation aufzuzeigen, bietet der Mediator individuelle Informationsveranstaltungen und Beratung an.

Der Schiedsgutachter nutzt in der Erörterung mit den Parteien Methoden der Mediation, um schließlich den Parteien eine wirklich tragfähige und verbindliche Lösung vorschlagen zu können.


Was ist Mediation?

Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte in privaten und beruflichen Feldern zu bearbeiten und zu einer Lösung zu führen. Mit der Unterstützung eines Mediators versuchen alle am Konflikt Beteiligten, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Das geschieht freiwillig und eigenverantwortlich mit dem Ziel, eine von allen akzeptierte Konfliktlösung zu finden.


Die Aufgabe der Mediatoren

Die Mediatoren sorgen für die optimalen Voraussetzungen und Rahmenbedingen, damit Konflikte bearbeitet werden können. Sie sind neutral, unabhängig und allparteilich (d.h. alle Beteiligten werden gleich behandelt).
Die Mediatoren unterstützen die Konfliktparteien dabei, miteinander ins Gespräch zu kommen und achten auf eine faire, friedliche und offene Kommunikation. Sie leiten den Mediationsprozess, wirken ausgleichend (z.B. bei Machtungleichheiten) und achten darauf, dass die Interessen aller am Konflikt Beteiligten berücksichtigt werden. Sie unterstützen das Erarbeiten einer realistischen Lösung, die ohne Sieger und Verlierer auskommt.


Die Vorteile einer Mediation

  • Mediation stärkt die Eigenverantwortung.
    Die Beteiligten können ihre Angelegenheiten selbst regeln, selbst über ihre Zukunft bestimmen und ihre Interessen wahren. Es wird die Entwicklung von eigenen, praktischen, maßgeschneiderten, von allen akzeptierten Lösungen ermöglicht, welche die Interessen aller am Konflikt Beteiligten berücksichtigt.
  • Mediation produziert keine Verlierer.
    Mediation fördert eine Lösung, mit der alle Konfliktparteien einverstanden sind, weil Lösungen gemeinsam gesammelt, untersucht und bewertet werden.
  • Mediation ist auf die Zukunft ausgerichtet.
    Bei Lösungen und Verträgen, die im Rahmen des Mediationsverfahrens gemeinsam entwickelt wurden, ist die Bereitschaft höher, diese Verträge bzw. Abmachungen in Zukunft zu erfüllen. Das ist eine gute Basis für weitere Zusammenarbeit.
  • Mediation ist freiwillig.
    Die Beteiligten behalten ihre Sache in der Hand und entscheiden über Beginn und Ende des Verfahrens.
  • Mediation ist vertraulich.
    Was in der Mediation zur Sprache kommt, wird nicht weitergegeben.
  • Mediation ist eine Alternative.
    Sie bietet die Möglichkeit, Konflikte sowohl im Rahmen einer bereits anhängigen gerichtlichen Auseinandersetzung als auch in einem außergerichtlichen Verfahren zu bearbeiten.
  • Mediation lohnt sich.
    Mediation ist kostengünstiger und zeitsparender als Gerichtsverfahren, Imageverluste werden vermieden.

Mediation im Bau

Sie bauen oder haben gebaut und wollen eine Meinungsverschiedenheit mit einem
Baupartner, Unternehmer oder Auftraggeber zur Lösung bringen.
Mediation und Schiedsgutachten sind Verfahren, die Sie mit dem Baupartner freiwillig vereinbaren.

Sie wollen:

  • Ihre Angelegenheiten selbst regeln und Ihre Interessen wahren.
  • eine Lösung finden, bei der es keine Verlierer gibt.
  • auch in Zukunft miteinander auskommen.
  • Zeit, Kraft, Nerven und Geld sparen.
  • tragfähige Vereinbarungen treffen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind.

Eine Mediation oder ein Schiedsgutachten führt in der Regel schneller und kostengünstiger zu einer tragfähigen Lösung als die Einschaltung der ordentlichen Gerichte. Der Schwerpunkt liegt eher darin, eine Bauablaufstörung schnell zu überwinden oder den materiellen Konflikt schnell aus der Welt zuschaffen. Diese Chance hat das ordentliche Gericht weniger, weil es an eine Vielzahl von Formvorschriften gebunden ist. Was nützt eine formal richtige Lösung, die den Interessen der Parteien nicht gerecht wird?

Der Mediator hilft Ihnen, in einer Verhandlung die Aufgabe selbst zu lösen. Um die Chancen der Mediation aufzuzeigen, bietet der Mediator individuelle Informationsveranstaltungen und Beratung an.

Der Schiedsgutachter nutzt in der Erörterung mit den Parteien Methoden der Mediation, um schließlich den Parteien eine wirklich tragfähige und verbindliche Lösung vorschlagen zu können.


Was ist Mediation?

Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte in privaten und beruflichen Feldern zu bearbeiten und zu einer Lösung zu führen. Mit der Unterstützung eines Mediators versuchen alle am Konflikt Beteiligten, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Das geschieht freiwillig und eigenverantwortlich mit dem Ziel, eine von allen akzeptierte Konfliktlösung zu finden.


Die Aufgabe der Mediatoren

Die Mediatoren sorgen für die optimalen Voraussetzungen und Rahmenbedingen, damit Konflikte bearbeitet werden können. Sie sind neutral, unabhängig und allparteilich (d.h. alle Beteiligten werden gleich behandelt).
Die Mediatoren unterstützen die Konfliktparteien dabei, miteinander ins Gespräch zu kommen und achten auf eine faire, friedliche und offene Kommunikation. Sie leiten den Mediationsprozess, wirken ausgleichend (z.B. bei Machtungleichheiten) und achten darauf, dass die Interessen aller am Konflikt Beteiligten berücksichtigt werden. Sie unterstützen das Erarbeiten einer realistischen Lösung, die ohne Sieger und Verlierer auskommt.


Die Vorteile einer Mediation

  • Mediation stärkt die Eigenverantwortung.
    Die Beteiligten können ihre Angelegenheiten selbst regeln, selbst über ihre Zukunft bestimmen und ihre Interessen wahren. Es wird die Entwicklung von eigenen, praktischen, maßgeschneiderten, von allen akzeptierten Lösungen ermöglicht, welche die Interessen aller am Konflikt Beteiligten berücksichtigt.
  • Mediation produziert keine Verlierer.
    Mediation fördert eine Lösung, mit der alle Konfliktparteien einverstanden sind, weil Lösungen gemeinsam gesammelt, untersucht und bewertet werden.
  • Mediation ist auf die Zukunft ausgerichtet.
    Bei Lösungen und Verträgen, die im Rahmen des Mediationsverfahrens gemeinsam entwickelt wurden, ist die Bereitschaft höher, diese Verträge bzw. Abmachungen in Zukunft zu erfüllen. Das ist eine gute Basis für weitere Zusammenarbeit.
  • Mediation ist freiwillig.
    Die Beteiligten behalten ihre Sache in der Hand und entscheiden über Beginn und Ende des Verfahrens.
  • Mediation ist vertraulich.
    Was in der Mediation zur Sprache kommt, wird nicht weitergegeben.
  • Mediation ist eine Alternative.
    Sie bietet die Möglichkeit, Konflikte sowohl im Rahmen einer bereits anhängigen gerichtlichen Auseinandersetzung als auch in einem außergerichtlichen Verfahren zu bearbeiten.
  • Mediation lohnt sich.
    Mediation ist kostengünstiger und zeitsparender als Gerichtsverfahren, Imageverluste werden vermieden.

Christoph Popp

Partner

Dipl.-Ing. Freier Architekt


Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg Nr. 012033


Von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

Werdegang

  • Studium der Architektur an der Universität Karlsruhe, an der Ecole d’Architécture Paris-Belleville und der TU Wien
  • 1998 – 1999 Entwurfsarchitekt in Zürich
  • Seit 1999 in Stuttgart als Architekt tätig.
  • Seit 2005 Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
  • Seit 2018 Partner im „Sachverständigenbüro Sage Popp Schagemann Gesellschaft von Architekten mbB

Kersten Schagemann

Partner

Dipl.-Ing M.Arch.

Freier Architekt


Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg Nr. 89034


Von der Industrie- und Handelskammer Potsdam öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.


Eingetragen in die Fachliste Sachverständigenwesen der Architektenkammer Baden-Württemberg.

Werdegang

  • 1997 Master of Architecture am Edinburgh College of Art und 1998 Diplom an der Universität Stuttgart.
  • Seit 1998 als Architekt tätig. Seit 2007 selbstständige Arbeit als Freier Architekt in Stuttgart und Potsdam.
  • Lehre an der Universität Stuttgart und an der Filmakademie Ludwigsburg.
  • Seit 2010 Sachverständiger für Schäden an Gebäuden mit Zertifikat der Hochschule für Technik Konstanz.
  • Seit 2017 von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
  • Seit 2018 von der Bundesarchitektenkammer delegiertes Mitglied in Arbeitsausschüssen für die Gebäudeabdichtung des Deutschen Instituts für Normung DIN,
  • Seit 2018 Partner im „Sachverständigenbüro Sage Popp Schagemann Gesellschaft von Architekten mbB.
  • Seit 2021 Partner in VICEVERSA Architekten Schagemann Angelstorf GmbB Stuttgart.